Brandschutztüren

Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren

Brandschutztüren nach DIN 4102 verhindern das Durchdringen von Flammen und von leicht entzündbaren Gasen. Spezielle Dämmeinlagen, absenkbare Bodendichtungen und andere für Brandschutztüren zugelassene Komponenten (Türschließer, Bänder, Schlösser, Garnituren, Bodendichtung, Feststellanlagen etc.) sind Bestandteile von Brandschutztüren.